Vorvertragliche Informationen
Verkehrsschule Weinstraße
Alles Folgende stammt wörtlich aus der Nutzungsvereinbarung, die Sie unterschreiben würden, diese Seite und der Vertrag können nichts Unterschiedliches sagen.
Der Standort
- Adresse
- Weinstraße 2, 10249 Berlin · Route
- Größe des Areals
- 8.000 m²
- Schulungsraum
- 90 m²
- Kinderfreizeitprojekt
- Montags bis Samstags 14:00–18:00 UhrIn dieser Zeit wird das Außengelände mit den Kindern geteilt; der Innenraum steht Ihnen allein zur Verfügung.
- Telefon
- 030 2419168
Reservierung
- Bitte reservieren Sie mindestens
- 7 Tage im VorausKurzfristiger geht auch, das Formular weist darauf hin, und wir entscheiden im Einzelfall.
- Kürzeste Nutzungsdauer
- 30 Minuten
- Das Gelände schließt um
- 01:00 Uhr nachts
Die Bestimmungen, aus der Nutzungsvereinbarung
Nutzungszeit und -art
Der Nutzer/die Nutzerin wird die Anlage wie folgt nutzen: Datum: Uhrzeit: Art der Veranstaltung: Anzahl Personen: Extra: «Datum» «Zeit_von» - «Zeit_bis» «Art_der_Veranstaltung_» «Anzahl__Kinder_Erwachsene» «ExtraWünsche»
Nutzungsentgelt und Kaution
Für unseren Aufwand erheben wir ein Nutzungsentgelt in Höhe von«Nutzung_Üw». Zusätzlich erheben wir eine Kaution in Höhe von«Kaution», die zusammen mit dem Nutzungsentgelt «Zahlung_bis» zu überweisen ist. Die Kaution sichert alle unsere Ansprüche aus dieser Vereinbarung. Nach der Übergabe erstatten wir die Kaution (abzüglich berechtigter Ansprüche) innerhalb von 14 Tagen auf das Senderkonto. Diese Vereinbarung kommt mit Ihrer Unterschrift zustande. Fest reserviert ist der Termin, sobald: - diese Nutzungsvereinbarung (online) unterzeichnet vorliegt und - der vollständige Betrag bei uns eingegangen ist. Geht der Betrag nicht bis zum genannten Datum ein, erinnern wir Sie; geht er auch dann nicht innerhalb einer Woche ein, können wir den Termin anderweitig vergeben. «TxtAusweisDE» Zahlungsdaten Betrag «Betrag_Summe_Nutzung_Üw__Kaution» Verwendungszweck «AutoVZweck» Kontoinhaber KidBike e.V. Bank Berliner Sparkasse IBAN DE09 1005 0000 0190 8304 17 BIC BELADEBEXXX
Personenzahl – nachträgliche Änderung und Überschreitung
Die in Ziffer 1 angegebene Personenzahl ist verbindlich und Grundlage für die Berechnung des Nutzungsentgelts. (1) Nachträgliche Änderung: Sie können uns auch nach der Reservierung eine abweichende Personenzahl mitteilen. Erhöht sich dadurch das Nutzungsentgelt, ist der Differenzbetrag vor Beginn der Veranstaltung nachzuzahlen; die Reservierung für die höhere Personenzahl wird erst mit Eingang des Differenzbetrags verbindlich. Verringert sich das Nutzungsentgelt, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag zusammen mit der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe. (2) Überschreitung ohne vorherige Mitteilung: Nehmen an Ihrer Veranstaltung mehr Personen teil als nach Ziffer 1 – oder nach einer Änderung gemäß Absatz 1 – vereinbart, ohne dass Sie uns dies vorab mitgeteilt und den Mehrbetrag ausgeglichen haben, wird als Vertragsstrafe das Doppelte des sich aus der tatsächlichen Personenzahl ergebenden Differenzbetrags des Nutzungsentgelts fällig. Maßgeblich ist die von unseren Mitarbeiter*innen vor Ort festgestellte Personenzahl, sofern Sie nicht eine geringere Zahl nachweisen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Stornierung
Sie können einen vereinbarten Nutzungstermin jederzeit stornieren; bitte teilen Sie uns das in Textform (z. B. per E-Mail) mit. Bis 14 Tage vor dem Termin ist die Stornierung kostenfrei: Sie erhalten alle Zahlungen vollständig zurück. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin behalten wir 50 %, bei einer späteren Stornierung oder wenn Sie nicht erscheinen 90 % des Nutzungsentgelts als pauschale Entschädigung ein. Die Kaution erstatten wir in jedem Fall vollständig. Können wir den Termin anderweitig vergeben, erstatten wir Ihnen das Nutzungsentgelt vollständig. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Müssen wir einen Termin absagen, etwa wegen einer amtlichen Unwetterwarnung, einer behördlichen Anordnung oder weil die Anlage nicht nutzbar ist, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen vollständig; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach der Regelung zur Haftung.
Kein Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für diese Vereinbarung nicht, weil sie die Nutzung einer Anlage für eine Freizeitveranstaltung an einem festen Termin betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Sie können den Termin aber nach den Stornierungsbedingungen dieser Vereinbarung stornieren.
Reinigung
Nach der Nutzung der Verkehrsschule müssen uns die Räume und Anlagen im sauberen und ordentlichen Zustand übergeben werden. Dies gilt auch für die Toiletten. Nehmen Sie Ihren Müll bitte mit nach Hause. Entsorgen Sie ihn nicht in der Verkehrsschule! Erledigen Sie bitte alle Reinigungsarbeiten noch am Nutzungstag, bevor Sie die Einrichtung verlassen. Eine Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt muss gesondert vereinbart werden. Sollte keine oder eine nur unzureichende Reinigung stattgefunden haben, behalten wir uns eine angemessene Nachforderung für den uns dadurch entstehenden Mehraufwand vor.
Lärmvermeidung
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Nachbarn der Verkehrsschule und geben Sie ihnen keinen Anlass zur Beschwerde wegen Lärmbelästigung. Bitte reduzieren Sie die Lautstärke samstags ab 22:00 Uhr, werktags und sonntags schon ab 20:00 Uhr auf eine angemessene Zimmer-Lautstärke. Setzen Sie Lärmverstöße trotz Abmahnung durch unsere Mitarbeiter*innen fort, wird eine Vertragsstrafe von 100 € fällig. Muss wegen der von Ihrer Veranstaltung ausgehenden Lärmbelästigung die Polizei oder das Ordnungsamt tätig werden, oder dauert die Belästigung nach deren Einschreiten weiter an, wird eine weitere Vertragsstrafe von 200 € fällig, insgesamt höchstens 300 €. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Rauchverbot
Bitte haben Sie Verständnis für das Rauchverbot in der gesamten Einrichtung. Rauchen Sie bitte vor dem Zugang zum Gelände und entsorgen Sie Zigaretten in einem Aschenbecher.
Haftung
KidBike e.V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, ohne die dieser Vertrag nicht durchführbar wäre, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für mitgebrachtes Eigentum haften wir nur im Rahmen dieser Regelung. Sie sind Veranstalter*in und sollten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern.
Schäden und Verluste
Werden Einrichtung oder Gegenstände (dies schließt den Flur mit ein) durch Ihre Nutzung schuldhaft beschädigt oder kommen sie abhanden, so haften Sie für die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert. Dies gilt auch für Schäden und Verluste, die Ihre Gäste oder sonstige Teilnehmer*innen Ihrer Veranstaltung schuldhaft verursachen; deren Verhalten wird Ihnen zugerechnet. Für den administrativen Mehraufwand bei der Schadensabwicklung stellen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Rechnung. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Außerdem können Sie von einer künftigen Nutzung unserer Einrichtung ausgeschlossen werden.
Auf- und Abbau von bereitgestellten Ausstattungen
Bierzeltgarnituren und Pavillons, die von KidBike e.V. zur Verfügung gestellt werden, sind von den Nutzerinnen und Nutzern selbstständig auf- und abzubauen. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein und behandeln Sie das Material sorgfältig.
Parallelveranstaltungen und gemeinsame Nutzung
Ein exklusives Nutzungsrecht für das gesamte Gelände der Verkehrsschule besteht nicht. Es kann vorkommen, dass parallel zu Ihrer Veranstaltung eine weitere Veranstaltung auf einem anderen Teil des Geländes stattfindet, worüber wir Sie im Voraus informieren werden. KidBike e. V. stellt in diesem Fall sicher, dass die Gesamtzahl der anwesenden Personen angemessen bleibt, ausreichend Platz für Ihre Veranstaltung zur Verfügung steht und die gleichzeitigen Nutzungen kein Konfliktpotential darstellen. Wer zuerst reserviert hat, hat das Recht auf die Nutzung des Innenraums. Sie sind die Partei, die als «ErstbucherZweite_Bucher» reserviert hat.
Nutzung während des Kinderfreizeitprojekts
Montags bis samstags findet auf dem Gelände der Verkehrsschule von 14:00 bis 18:00 Uhr unser Kinderfreizeitprojekt statt. Während dieser Zeit wird das Außengelände gemeinsam genutzt. Der Innenraum steht Ihnen in diesem Zeitraum jedoch vollständig und ausschließlich zur Verfügung.
Lieferungen per Auto
Das Befahren des Geländes mit Autos ist nur zum Be- und Entladen am Anfang oder Ende der Nutzungszeit und nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen vor Ort erlaubt. Dabei dürfen keine Aktivitäten gestört und die Sicherheit muss gewährleistet sein. Während des Kinderfreizeitprojekts (Mo–Sa, 14–18 Uhr) ist das Befahren nicht möglich.
Überziehung der Nutzungszeit
Endet die Veranstaltung nicht zur vereinbarten Uhrzeit, behalten wir uns vor, den dadurch entstehenden Mehraufwand mit 50 € pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
Nutzung des Flurs
Der Flur darf während der Veranstaltung weder als Aufenthaltsbereich noch zur Durchführung der Feier genutzt werden. Er dient ausschließlich als Durchgangsbereich.
